Wir gratulieren allen Prüflingen zu den bestandenenn Fahrabzeichen und Pferdeführerschein. Es wurden die Fahrabzeichen FA5, FA4 und der Pferdeführerschein Umgang angeboten. Während der Lehrgangswoche fanden täglich Theorie- und Praxiseinheiten zur Prüfungsvorbereitung statt. Prüfungstag war der letzte Lehrgangstag. Empfohlene Literatur zur Vorbereitung: Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5.
Ablauf
Infos zu den Abzeichen
Fahrabzeichen 5 (Ein- oder Zweispänner)
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispass Pferdekunde und die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
Stationsprüfungen:
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
Fahrabzeichen 4 (Ein- oder Zweispänner)
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4 muss man allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 5 sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Praxis:
2. Teilprüfung Stationsprüfungen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Pferdeführerschein Umgang
Nicht nur für Reiter, sondern auch für alle anderen Personen, die mit Pferden umgehen (z. B. Eltern reitender Kinder), ist der Pferdeführerschein Umgang eine große Hilfe. Hier werden die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Pferde erläutert und die Teilnehmer lernen, diese zu verstehen und entsprechend darauf zu reagieren. Weiterhin deckt dieser Pferdeführerschein die Themenfelder Haltung, Fütterung und Gesundheit ab. Die praktischen Übungen zum Führen auf Reitanlagen und in Situationen aus dem öffentlichen Raum ergänzen die Theorie. Es geht also um Grundlagen, die jeder Reiter, Pferdebesitzer und Pferdefreund beherrschen sollte.
Der Pferdeführerschein Umgang ist ab dem 01.01.2020, anstelle des Basispass Pferdekunde, die Voraussetzung für Abzeichenprüfungen ab Klasse 5.
Was wird verlangt?
Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Lehrgang mit abschließender Prüfung. Die Prüfung besteht aus vier Stationen:
Station 1: Erster Kontakt und Pferdepflege
Station 2: Pferdeverhalten und artgerechter Umgang mit dem Pferd
Station 3: Praktischer Umgang mit dem Pferd
Station 4: Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum